Abstandsforderung

Eine Abstandsforderung ist eine Forderung nach einer in der Regel einmaligen Zahlung, die ein Vormieter von einem neuen Mieter einer Immobilie verlangt.

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Der Vormieter verlässt die Wohnung und überlässt dem neuen Mieter den freigewordenen Wohnraum, er nimmt also Abstand von diesem.

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Oftmals werden Abstandszahlungen genutzt, um einen Vormieter dazu zu bringen, früher aus einer Immobilie auszuziehen, als eigentlich vertraglich festgelegt ist.

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Sind Abstands­forderungen legal?

Früher waren Abstandsforderungen auf dem Immobilienmarkt ganz normal. Heute ist dies etwas anders.

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Abstandsforderungen sind bei einem fristgerechten Auszug des Vormieters laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) und dem Mietrechtsreformgesetz unzulässig.

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Zulässig ist dagegen, dass ein Vormieters an einen Nachmieter, der ihn frühzeitig, also vor Vertragsende, aus der Wohnung verdrängt, die Forderung stellt, für die entstehenden Umzugskosten aufzukommen.

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Diese müssen in einem solchen Fall allerdings lückenlos und zweifelsfrei nachgewiesen werden. Sollte ein Nachmieter eine Abstandszahlung zahlen, obwohl diese eigentlich nicht zulässig ist, kann er diese später zurückverlangen.

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Zu unterscheiden sind Abstand und Ablöse. Eine Ablöse bezeichnet nämlich die Zahlung, die für die Übernahme von Möbelstücken verlangt wird.

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