Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge über die Online-Bereitstellung und die Nutzung von Softwareprodukten der ONPREO AG :

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung der onpreo Software ("Dienste") durch die ONPREO AG (nachfolgend „onpreo”) für den Kunden ("KUNDE"). Sie bilden zusammen mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und den spezifischen Angaben im vom KUNDEN gewählten Servicepaket (z.B. im Angebot oder Bestellprozess) den gesamten Vertrag zwischen dem KUNDEN und onpreo. Durch die Zustimmung zu diesen AGB während des Registrierungs- oder Bestellprozesses kommt der Vertrag zustande und der KUNDE stimmt auch den Bedingungen des AVV zu, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt.

1. Geltungsumfang
1.1. onpreo stellt eine effiziente Verwaltungssoftware für Immobilienmakler über das Internet bereit. Die Softwarelösung dient zur Unterstützung bei der Durchführung der Geschäftsprozesse vom Objektmanagement über Büro- bis hin zur Kundenverwaltung. Die Bereitstellung von onpreo und deren Nutzung durch den KUNDEN sowie die Erbringung von weiteren Leistungen von onpreo in diesem Zusammenhang erfolgt auf Grundlage dieser AGB, soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, onpreo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn onpreo ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des KUNDEN vorbehaltlos ausführt.
1.3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus mit onpreo geschlossenen Verträgen durch den KUNDEN auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung von onpreo zulässig.
1.4. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den Diensten, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

2. Leistungsumfang und –erbringung
2.1. Die Angebote von onpreo sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. onpreo stellt ihre Produkte für den KUNDEN als „Software as a Service“ (SaaS) bereit, d.h. sie betreibt die Software in einem Rechenzentrum und stellt dem KUNDEN den für die Nutzung der Anwendung einschließlich der notwendigen Datenspeicherung erforderlichen Speicherplatz zur Verfügung. Die Nutzung der Anwendung durch den KUNDEN setzt voraus, dass der KUNDE über eine geeignete Internetverbindung verfügt. Die Bereitstellung und Sicherstellung dieser Internetverbindung ist nicht Leistung von onpreo.
2.3. Art, Inhalt und Umfang der von onpreo zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Übrigen aus dem Angebot, dem vom KUNDEN gewählten Servicepaket und der jeweils gültigen Leistungs- und/oder Produktbeschreibung von onpreo.
2.4. onpreo ist berechtigt, den Inhalt ihrer Leistungen, insbesondere der bereitgestellten Software, im Rahmen von Updates, Upgrades und technologischen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Kernfunktionalitäten erhalten bleiben oder verbessert werden und die Änderung für den KUNDEN zumutbar ist.
2.5. onpreo ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritter (Erfüllungsgehilfen, Unterauftragnehmer gemäss AVV) zu bedienen.
2.6. Supportleistungen: onpreo bietet dem KUNDEN technischen Support für die Nutzung der Dienste zu folgenden Zeiten:
* Telefon- und Chat-Support: Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 14:30 Uhr MEZ/MESZ.
* E-Mail-Support: Anfragen per E-Mail an support@onpreo.com werden während der üblichen Geschäftszeiten bearbeitet. Ausserhalb der Telefon-/Chat-Zeiten ist mit längeren Antwortzeiten zu rechnen.
Der Umfang des Supports und etwaige zusätzliche Supportleistungen können im gewählten Servicepaket näher spezifiziert sein.

3. Verfügbarkeit von onpreo
3.1. onpreo gewährleistet eine Verfügbarkeit der Dienste von 98,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt (Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet), sofern die Parteien keine abweichende Verfügbarkeit in einem spezifischen Service Level Agreement (SLA) vereinbart haben. Eine darüberhinausgehende Garantie ist hiermit nicht verbunden.
3.2. Die Dienste gelten als verfügbar, wenn die Server, auf denen die Anwendung betrieben wird, grundsätzlich betriebsbereit sind und die vereinbarten Funktionalitäten ohne wesentliche Mängel zur Verfügung stehen, ausserhalb der geplanten Wartungsfenster (3.3.) und der für Wartung ausgeschlossenen Zeiten (3.4).
3.3. Zur Aufrechterhaltung der Qualität und Sicherheit der Leistungen sind geplante Wartungsfenster erforderlich. onpreo wird sich bemühen, diese Wartungsfenster ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten (werktags Mo-Fr 9:00-18:00 Uhr MEZ/MESZ, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von onpreo) zu legen und sie dem KUNDEN angemessen im Voraus (üblicherweise per E-Mail oder In-App-Nachricht) anzukündigen. Diese Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in einem Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr durchgeführt.
3.4. Für die Berechnung der Verfügbarkeit gemäss Ziffer 3.1 werden geplante Wartungsarbeiten gemäss Ziffer 3.3 bis zu einer Gesamtdauer von 6 Stunden pro Kalendermonat nicht als Ausfallzeit gewertet (d.h. sie werden von der Gesamtzeit abgezogen, bevor der Prozentsatz berechnet wird). Längere geplante Wartungszeiten oder ungeplante Ausfallzeiten mindern die erreichte Verfügbarkeit.
3.5. onpreo haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit durch Ereignisse höherer Gewalt (wie Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, terroristische Akte) oder sonstige Umstände, die onpreo nicht zu vertreten hat und die mit angemessener Sorgfalt nicht verhindert werden konnten (z.B. weitreichende Ausfälle des Internets, schwerwiegende Sicherheitsangriffe auf die Infrastruktur, für die onpreo keine Schuld trifft). onpreo wird den KUNDEN über den Eintritt solcher Ereignisse informieren, soweit dies möglich und zumutbar ist.
3.6. onpreo haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit, die durch den KUNDEN, dessen Mitarbeiter, dessen Hard- oder Software, dessen Internetzugang, dessen Telekommunikationsdienstleister oder sonstige der Sphäre des KUNDEN zuzurechnende Dritte verursacht werden.

4. Nutzerkonten und zulässige Nutzeranzahl
4.1. Die Nutzung der Dienste ist auf die im Vertrag bzw. Servicepaket vereinbarte Anzahl von Nutzerkonten ("Nutzer") limitiert. Die Anzahl der Nutzer ist ein wesentlicher Faktor für die Entgeltberechnung.
4.2. onpreo stellt dem KUNDEN die für die Nutzung der Dienste erforderlichen Zugangsdaten (z.B. für initiale Administratoren) bereit. Der KUNDE ist für die Verwaltung der Nutzerkonten und die Zuweisung von Zugangsdaten an seine Mitarbeiter verantwortlich. Es ist dem KUNDEN nicht gestattet, Zugangsdaten an unbefugte Dritte weiterzugeben.
4.3. Der KUNDE ist verpflichtet, die Anzahl der aktiven Nutzer entsprechend dem gebuchten Servicepaket zu verwalten. Bei Überschreitung der vereinbarten Nutzeranzahl ist onpreo berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen oder die Nutzung auf die vereinbarte Anzahl zu beschränken.
4.4. Der KUNDE ist verpflichtet, die ihm und seinen Nutzern übermittelten Zugangsdaten sicher aufzubewahren, geheim zu halten und sicherzustellen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Der KUNDE informiert onpreo umgehend über jeden Verdacht eines Missbrauchs oder Verlusts von Zugangsdaten.
4.5. Der KUNDE stellt sicher, dass seine Nutzer die Bestimmungen dieser AGB und des AVV einhalten.
4.6. Der KUNDE informiert onpreo unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Stammdaten (z.B. Firmenname, Adresse, primäre E-Mail-Adresse).

5. Rechteeinräumung
5.1. Sämtliche Urheber-, Nutzungs-, Know-how- und sonstigen Schutzrechte an den Diensten (Software, Dokumentation etc.) stehen ausschliesslich onpreo oder deren Lizenzgebern zu. onpreo räumt dem KUNDEN für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Dienste im vereinbarten Umfang über das Internet für eigene Geschäftszwecke gemäss diesen AGB zu nutzen.
5.2. Dem KUNDEN ist es untersagt, die Software oder deren Komponenten zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist nach zwingendem anwendbarem Recht ausdrücklich gestattet.

6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des KUNDEN
6.1. Der KUNDE ist zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet, um die ordnungsgemässe Erbringung der Dienste zu ermöglichen. Dies beinhaltet die Bereitstellung notwendiger Informationen und die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (z.B. Internetzugang, aktuelle Browser).
6.2. Der KUNDE informiert onpreo unaufgefordert über Umstände, die für die Erbringung oder Sicherheit der Dienste relevant sein könnten.
6.3. Der KUNDE ist für die von ihm oder seinen Nutzern in die Dienste eingegebenen Daten und Inhalte ("Kundendaten") allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über die notwendigen Rechte zur Nutzung und Verarbeitung dieser Daten im Rahmen der Dienste verfügt und dass die Daten nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstossen. Der KUNDE ist für die Sicherung seiner Kundendaten selbst verantwortlich, unbeschadet der von onpreo durchgeführten System-Backups gemäss Anlage 3 des AVV. onpreo empfiehlt dem KUNDEN dringend, regelmässige eigene Backups seiner wichtigen Daten durchzuführen.
6.4. Der KUNDE ist für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Schutzmassnahmen verantwortlich, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der von ihm verarbeiteten Daten zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere den Schutz vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation von Daten. Der KUNDE ist zur Ergreifung aller hierfür angemessenen Massnahmen verantwortlich, dazu gehören insbesondere,
– die von ihm hochgeladenen Materialien auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu prüfen;
– die Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere nicht zur Verbreitung rechtswidriger, belästigender, verleumderischer oder anderweitig anstössiger Inhalte oder für den unaufgeforderten Versand von Massen-E-Mails (Spam);
– keine Handlungen vorzunehmen, die die Sicherheit oder Integrität der Dienste oder der Systeme von onpreo oder Dritten gefährden könnten.
6.6 Der KUNDE stellt onpreo von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschliesslich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die auf einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten gemäss diesem Vertrag, insbesondere aus dieser Ziffer 6 oder § 14, durch den KUNDEN oder seine Nutzer beruhen.
6.7. Verletzt der KUNDE seine Mitwirkungspflichten, ist onpreo berechtigt, den dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen und/oder die Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung auszusetzen.

7. Besondere Pflichten des KUNDEN bei der Nutzung von E-Mail-Funktionen und Portalschnittstellen
7.1. Soweit die Dienste eine Anbindung an E-Mail-Server des KUNDEN ermöglichen, erfolgt der eigentliche Versand und Empfang über die Systeme des KUNDEN. onpreo haftet nicht für die Zustellbarkeit oder den rechtzeitigen Empfang von E-Mails über die Systeme des KUNDEN. Der KUNDE ist verpflichtet, die korrekte Funktion und Zustellung wichtiger E-Mails eigenständig über seine E-Mail-Systeme zu überprüfen.
7.2. Bei Nutzung von Schnittstellen zu Drittanbieter-Portalen (z.B. Immobilienportale) ist der KUNDE verpflichtet, die erfolgreiche Übertragung von Daten (z.B. Leads und Kontakte) eigenständig zu überprüfen, da onpreo keinen Einfluss auf die Systeme oder die Verfügbarkeit dieser Drittanbieter hat.

8. Zahlungsbedingungen
8.1. Es gelten die im Angebot oder im gewählten Servicepaket festgelegten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern anwendbar) und sonstiger Abgaben.
8.2. Rechnungen werden elektronisch (z.B. per E-Mail oder im Kundenportal) zur Verfügung gestellt.
8.3. Zahlungen erfolgen über die von onpreo angebotenen Zahlungsmethoden (z.B. Kreditkarte, Lastschrift, Paypal).
8.4. Wiederkehrende Gebühren sind im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (z.B. monatlich, jährlich) fällig. Einmalige oder nutzungsabhängige Gebühren sind nach Leistungserbringung bzw. gemäss Vereinbarung fällig.
8.5. Die Aufrechnung durch den KUNDEN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der KUNDE nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8.6. Bei Zahlungsverzug ist onpreo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 5% p.a. nach Art. 104 OR) zu verlangen. Für KUNDEN, die Unternehmer sind, wird ein Verzugszinssatz von 9% p.a. vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

9. Zahlungsverzug
9.1. Gerät der KUNDE mit der Zahlung einer fälligen Forderung in Verzug, ist onpreo nach vorheriger Ankündigung berechtigt, den Zugang des KUNDEN zu den Diensten zu sperren, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt während der Sperrung bestehen.
9.2. Kommt der KUNDE mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung für mehr als zwei aufeinanderfolgende Abrechnungsperioden in Verzug oder befindet er sich über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der der Vergütung für mindestens zwei Monate entspricht, ist onpreo zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt.

10. Laufzeit und Kündigung
10.1. Der Vertrag beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt (z.B. Datum der Annahme des Angebots oder Aktivierung des Accounts) und hat die im Servicepaket festgelegte Mindestlaufzeit (z.B. 12 Monate, 24 Monate).
10.2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils im Servicepaket definierte Verlängerungsperiode (z.B. einen weiteren Monat, weitere 12 Monate), sofern er nicht von einer Partei vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist (z.B. 30 Tage, 2 Monate zum Laufzeitende) gekündigt wird. Die Kündigungsmodalitäten sind im Servicepaket oder im Kundenportal spezifiziert.
10.3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen vor, die auch nach Abmahnung nicht behoben werden.
10.4. Kündigungen bedürfen der Textform (z.B. über das Kundenportal, per E-Mail).
10.5. Werden während der Laufzeit zusätzliche Nutzer oder Produkte hinzugebucht, richtet sich deren Laufzeit und Abrechnung nach den Bedingungen des Hauptvertrages, sofern nichts anderes vereinbart wird.

11. Fristen und Termine
11.1. Angegebene Termine für die Leistungserbringung sind unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
11.2. Die Einhaltung von Fristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Mitwirkungspflichten des KUNDEN voraus. Verzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des KUNDEN oder aufgrund höherer Gewalt (§ 3.5) führen zu einer angemessenen Verlängerung der Fristen.

12. Gewährleistung (Sach- und Rechtsmängel)
12.1. onpreo leistet Gewähr dafür, dass die Dienste während der Vertragslaufzeit die im Vertrag und der Leistungsbeschreibung vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und dem KUNDEN die vereinbarten Nutzungsrechte zustehen. Eine Gewährleistung für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.
12.2. Der KUNDE ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter nachvollziehbarer Beschreibung des Mangels zu rügen. onpreo wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist prüfen und beheben (Nacherfüllung). Die Nacherfüllung kann auch durch Bereitstellung einer neuen Version der Software oder durch zumutbare Umgehungslösungen erfolgen.
12.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie onpreo unzumutbar, stehen dem KUNDEN die gesetzlichen Rechte (Minderung, Kündigung) zu. Das Recht zur Kündigung besteht nur bei erheblichen Mängeln und erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Nacherfüllung gesetzten angemessenen Frist, es sei denn, eine Fristsetzung ist entbehrlich.
12.4. Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von onpreo für bei Vertragsabschluss bereits vorhandene Mängel wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.12.5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Falle einer zwingend längeren gesetzlichen Frist.12.6. Stellt sich nach Prüfung einer Mängelrüge heraus, dass kein Mangel vorlag, für den onpreo gewährleistungspflichtig ist, kann onpreo dem KUNDEN den entstandenen Prüfaufwand in Rechnung stellen, sofern der KUNDE die Mangelrüge ohne ausreichende Prüfung oder wider besseres Wissen erhoben hat.

13. Geheimhaltung
13.1. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) geheim zu halten und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
13.2. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder werden (ohne Vertragsverletzung), dem Empfänger bereits bekannt waren, von Dritten rechtmässig ohne Geheimhaltungspflicht erhalten wurden oder unabhängig entwickelt wurden. Die Beweislast hierfür trägt die sich darauf berufende Partei.

14. Datenschutz
14.1. Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das nDSG.
14.2. Der KUNDE ist als Verantwortlicher für die Rechtmässigkeit der Verarbeitung seiner Kundendaten in den Diensten verantwortlich.
14.3. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch onpreo im Auftrag des KUNDEN ist abschliessend im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geregelt und integraler Bestandteil dieses Vertrages ist. Durch Zustimmung zu diesen AGB stimmt der KUNDE auch dem AVV zu.14.4. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer findet gemäss den Bestimmungen des AVV und seiner Anlage 2 (Unterauftragnehmer) statt. Dies bedeutet, dass die Verarbeitung primär in der EU oder der Schweiz erfolgt, jedoch Unterauftragnehmer auch in Drittländern eingesetzt werden können, wobei die Übermittlung nur unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO bzw. Art. 16 f. nDSG (z.B. Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln + TIA, DPF-Zertifizierung) erfolgt. Details finden sich im AVV und dessen Anlage 2.
14.5. Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch onpreo (z.B. bei Besuch der Website oder als eigener Kunde) finden sich in der Datenschutzerklärung von onpreo unter onpreo.com/privacy-policy.

15. Haftung
15.1. onpreo haftet nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des KUNDEN, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von onpreo oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) und Schäden nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz).
15.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet onpreo nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmässig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf die Höhe des vom KUNDEN für die schadensverursachende Leistung tatsächlich bezahlten Preises begrenzt.
15.3. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachten Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmässiger und angemessener Datensicherung durch den KUNDEN entstanden wäre (vgl. Pflicht des KUNDEN nach § 6.3).
15.4. Im Übrigen ist die Haftung von onpreo – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.
15.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von onpreo.
15.6. Die Haftungsregelungen des AVV (§ 12) für datenschutzrechtliche Verstösse bleiben von dieser Ziffer unberührt bzw. gehen diesen im Anwendungsbereich vor.

16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
16.1. onpreo ist berechtigt, diese AGB zu ändern, z.B. bei Änderungen der Gesetzeslage, der Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten. Änderungen werden dem KUNDEN spätestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) mitgeteilt.
16.2. Die Zustimmung des KUNDEN zu den Änderungen gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform gegenüber onpreo erklärt. onpreo wird den KUNDEN in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens und die Frist gesondert hinweisen.
16.3. Widerspricht der KUNDE der Änderung fristgerecht, läuft der Vertrag zu den alten Bedingungen weiter. onpreo behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu kündigen.

17. Schlussbestimmungen
17.1. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und alle daraus entstehenden Rechte und Pflichten unterstehen ausschliesslich schweizerischem materiellem Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
17.2. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zug, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
17.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
17.4. Textform: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail oder schriftlich), sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
17.5. Vorrang: Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsbestandteilen gilt folgende Rangfolge: 1. Individuelle Vereinbarungen (sofern schriftlich oder per elektronischer Kommunikation getroffen), 2. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezüglich datenschutzrechtlicher Fragen, 3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), 4. Angebot/Servicepaketbeschreibung.

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