Außenprovision

Die Außenprovision, auch Käufercourtage genannt, ist die Provision, die ein Immobilienkäufer an einen Makler zahlt.

‍

Die Höhe der Außenprovision ist nicht festgelegt und wird von Fall zu Fall direkt zwischen Immobilienkäufer und Makler verhandelt.

‍

Im Regelfall liegt diese bei etwa zwischen 3 % und 7 %.‍

‍

Die Außenprovision kommt dann zum Tragen, wenn eine geteilte Provision zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart wird.

‍

In diesem Falle zahlt der Verkäufer die Innenprovision und der Käufer die Außenprovision.

‍

Eine alleinige Übernahme der Provision durch den Käufer ist aufgrund des Bestellerprinzips in Deutschland nicht erlaubt.

‍

Eine Ausnahme gilt für Gewerbeimmobilien und Baugrundstücke.

‍

Hier kommt das Bestellerprinzip nicht zum Tragen. Somit kann die Provision komplett vom Käufer übernommen werden. Die Außenprovision wird in der Immobilienanzeige angegeben.

‍‍

––

‍

Mehr zum Thema: Was bedeutet eigentlich Courtage?

‍

Take Action!

Akquiriere effektiver im digitalen Zeitalter & starte noch heute.