Gesamt­­hands­­eigentum

Gesamthandseigentum ist Eigentum, das einer Gesamt­hands­gemeinschaft, bestehend aus mehreren Eigentümern, gehört.

Diese Eigentumsstruktur hat Auswirkungen auf die Verfügungsgewalt über eine Immobilie, etwa bei einem Verkauf oder einer Vermietung.

Was ist der Unterschied zwischen Miteigentum und Gesamthandseigentum?

In Deutschland können nur natürliche oder juristische Personen Eigentümer einer Sache sein.

Im Normalfall handelt es sich dabei um eine einzige Person, es können aber auch mehrere Personen Eigentümer einer Sache, etwa einer Immobilie, sein.

Dabei gibt es zwei mögliche Varianten:

  1. Das Miteigentum wird auch Bruchteilseigentum genannt. Jeder Eigentümer verfügt über einen bestimmten Bruchteil des Eigentums.
  2. Beim Gesamthandseigentum verfügt hingegen kein Eigentümer über einen definierten Bruchteil. Jeder Eigentümer verfügt gleichermaßen über das Eigentum. Entscheidungen können deshalb nur gemeinsam getroffen werden.

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